Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sternschnuppen-Consulting GmbH
Am Sandtorkai 77
20457 Hamburg
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1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Sternschnuppen-Consulting GmbH („Auftragnehmer“) und ihren Kunden („Auftraggeber“).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind nicht Gegenstand dieser AGB.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Unternehmensberatung sowie den Verkauf und die Vermietung von IT-Hardware.
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Bei Beratungsleistungen schuldet der Auftragnehmer ein sorgfältiges Tätigwerden (Dienstvertrag), keinen bestimmten Erfolg, soweit nicht ausdrücklich ein Werk vereinbart ist.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann in Text-, elektronischer oder mündlicher Form erfolgen; mündliche Vereinbarungen sollen zu Beweiszwecken in Textform bestätigt werden.
3.2 Elektronische Signaturen gemäß § 126a BGB werden als rechtsverbindlich anerkannt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Die Zahlungsfrist beträgt 7 Kalendertage ab Zugang der Rechnung, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten; ein Skonto wird nicht gewährt.
4.3 Kommt der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB). Für den Verzugseintritt gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.
5. Haftung
5.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5.3 Die Haftung nach Abs. 5.2 ist der Höhe nach auf EUR 3.000.000 pro Schadensfall begrenzt, entsprechend der Deckung der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Abs. 5.1.
5.4 Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Mitwirkungspflichten und Terminabsagen
6.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
6.2 Verzögert sich die Leistung wegen fehlender Mitwirkung, gehen dadurch entstehende Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers.
6.3 Vereinbarte Termine sind mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform abzusagen oder zu verschieben. Bei kurzfristigerer Absage kann der Auftragnehmer eine pauschale Vergütung verlangen: bei Absage weniger als 48 Stunden vorher 50 %, bei weniger als 24 Stunden vorher 100 % des vereinbarten Tages-/Terminhonorars.
6.4 Auf die Pauschale nach Abs. 6.3 sind ersparte Aufwendungen sowie ein anderweitiger Erwerb des Auftragnehmers anzurechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Auftragnehmer der Nachweis eines höheren Schadens.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bei Verkäufen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
7.2 Bei Vermietung verbleibt das Eigentum dauerhaft beim Auftragnehmer.
8. Gewährleistung und Mängel
8.1 Bei mangelhafter Leistung hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung; ihm stehen zwei Nachbesserungsversuche zu, bevor der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt geltend machen kann.
8.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Leistung anzuzeigen; im Übrigen gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB), soweit anwendbar.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers einsehbar.
9.2 Soweit im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten des Auftraggebers berührt werden, gelten ergänzend die gesondert vereinbarten Regelungen (Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO sowie ggf. Vertraulichkeits-/Schweigepflichtvereinbarung nach § 203 StGB).
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
11.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
